Hans Mutzel Bauunternehmung GmbH

RICHTLINIEN & TIPPS.

Prüfung der Ladung

Der Abnehmer hat unverzüglich zu kontrollieren bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist und ob etwaige sichtbare Mängel bestehen. Diese sind sofort zu rügen.

Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Lieferdatum bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen.

Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Materialausgabe von Pflastersteinen können nur in vollen Paletten/Lagen abgegeben werden. Eine Überlieferung im Rahmen der kleinsten Verpackungseinheit ist deshalb zu tolerieren. Kleinmengen behalten wir uns vor auf Paletten anzuliefern. Es gelten unsere Lieferbedingungen. Verpackungskosten (außer Paletten) sind in den Einheitspreisen enthalten. Wir verzichten, nicht zuletzt aus Umweltgründen, weitgehend auf werbewirksame Folienverpackungen und beschränken uns auf das notwendige Maß.

Information

Wir sind bemüht in schriftlicher wie auch mündlicher Form über die Verwendungsmöglichkeit der einzelnen Produkte zu informierten und technische Auskünfte zu geben. Diese Auskünfte sind als Rat und Empfehlung im Sinne § 676 BGB zu verstehen, weshalb wir für Ihre Befolgung nicht haften. Hinweise und Informationen sind nicht als architekten-, ingenieurmäßige oder statische Beratung zu verstehen. Die Prüfung der Frage, ob unsere angebotenen Betonteile im Einzelfall verwendbar sind, ist ausschließlich Angelegenheit der Bauleitung und des Bauherrn. Bitte berücksichtigen Sie die örtlichen Gegebenheiten stets sorgfältig. Bei Mengenabrechnungen von Plänen und Skizzen können wir nur eine unverbindliche Kontrollfunktion übernehmen. Grundsätzlich ist der Kunde für die bestellte Menge verantwortlich.

Produktpräsentation/Verarbeitung

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung und Verlegung die einschlägigen Richtlinien und Normen.

Qualitätssicherung

Die neuen Normen sehen keine Überwachung durch eine neutrale Fremdüberwachung vor. Eine durch den Hersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung reicht aus.

Auf freiwilliger Basis wird von uns aber weiterhin die werkseigene Produktionskontrolle und neutrale Fremdüberwachung durch den PÜZ Bau GmbH, Ostfildern ausgeführt. Wir sind damit berechtigt, das bekannte Gütezeichen für unsere Bauprodukte zu führen.

Beton und Farbe

Da Beton aus den Naturprodukten Kies oder Edelsplitte, Sand, Zement und Wasser besteht, ist auch seine Farbe natürlichen Schwankungen unterworfen. Ein heller Sand oder ein dunkler Zement – schon kann die Farbe oder auch die Oberflächentextur abweichen. Wir verwenden hochwertige, UV-beständige und dauerhafte Eisenoxydfarben, leichte Farbunterschiede zwischen den einzelnen Formaten einer Produktreihe oder auch innerhalb eines Formates sind produktionsbedingt. Sie unterstreichen den natürlichen Charakter unserer Steine und sind kein Reklamationsgrund. Bitte beachten Sie, dass farbige Betonsteinflächen durch Bewitterung und Benutzung eine Verschmutzung erfahren können, die optisch eine Veränderung der Farbe ergeben kann. Auch durch chemisch beigesetzte Zusätze zur Oberflächenversiegelung erfordert eine zeitnahe Reinigung der Oberfläche.

Kalkausblühungen

Bei den weißen Flecken oder Grauschleiern, die sich gelegentlich auf den Betonsteinprodukten bilden, handelt es sich um so genannte Aus-
blühungen. Sie sind technisch nicht vermeidbar und berechtigen nicht zur Reklamation. Im Laufe der Zeit verschwinden diese Ausblühungen unter der normalen Bewitterung wieder, da es sich hier um einen physikalischen Vorgang handelt. Sollten Sie ein sofortiges Verschwinden wünschen, empfehlen wir Ihnen eine Reinigung durch handelsübliche Produkte.

Paletten/Geräte

Werks- und Europaletten werden mit 17,00 € in Rechnung gestellt und bei unbeschädigter Rückgabe durch Sie, mit 15,00 € gutgeschrieben. Eine kostenlose Rückholung von Paletten durch uns kann grundsätzlich nicht erfolgen.

Eine Gutschrift für Paletten wird nur gewährt, wenn diese auch von uns an Sie in Rechnung gestellt wurden. Unsere Produkte werden auf Werks- oder Europaletten verpackt und verladen. Aufgrund des hohen Gewichtes unserer Betonprodukte und der damit einhergehenden Bruchgefahr der Holzpaletten sind die Paletten am Bestimmungsort mittels einer Palettengabel zu entladen. Ausgegebene Mietgeräte wie Rüttelplatten, Schneidgeräte, Versetzhilfen usw. bleiben unser Eigentum und müssen in einwandfreiem Zustand in unser Lieferwerk zurückgebracht werden.

Warenrücknahmen

Warenrücknahmen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und in original verpackten, nicht geöffneten, nicht verschmutzten oder beschädigten Paketen, sofern diese frachtfrei an unser Werk angeliefert werden. Wir erteilen eine Gutschrift auf der Grundlage der Lieferrechnung, jedoch abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr von 25 %. Warenrücknahmen die nicht mit unserem zuständigen Innendienstmitarbeiter vereinbart wurden, sowie Rücknahmen einzelner Produkte oder Steine erfolgen grundsätzlich nicht, auch dann nicht, wenn diese Steine oder Produkte als einzelne Einheiten geliefert wurden.

Objektbemusterung

Bemusterungen für Objekte stimmen Sie bitte direkt mit unserem Innen- oder Außendienst ab.

Rückgabe von Transportverpackungen

Sämtliche von uns gelieferten Transportverpackungen (Stahlbänder, Kunststoffbänder, Schrumpffolien, Flachfolien) nehmen wir grundsätzlich kostenfrei zurück. Voraussetzung ist die frachtfreie Anlieferung an unser Werk und das Nichtvorhandensein von Verunreinigungen.

Ladezeiten

Montag–Donnerstag
7:15–12:00 Uhr
13:00–17:00 Uhr

Freitag
7:15–12:00 Uhr
13:00–16:00 Uhr

Samstag
9:00–11:00 Uhr

Schließzeiten Wintermonate:
Jan–Feb Freitag Nachmittag
Dez–Feb Samstag

Preisstellung

Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Empfehlung zur Verlegung von Betonpflastersteinen

Als Unterbau ist je nach erwartender Belastung eine verdichtende Schicht Frostschutzkies von ca. 40–60 cm Höhe oder mehr erforderlich. Das Gefälle sollte mindestens 2,5 % betragen.

Das eigentliche Pflasterbett bildet eine ca. 3–5 cm starke Schicht aus Splitt (Körnung 2–5 mm), welche in der Höhe mittels Abziehlatte so abgezogen wird, dass die Pflastersteine vor dem Abrütteln ca. 5 mm über der gewünschten fertigen Höhe liegen.

Da Pflastersteine in Farbe, Länge, Breite und Höhe nach DIN EN 1338 gewissen Abweichungen aufweisen dürfen, gilt es beim Verlegen darauf zu achten.

Obwohl in der Höhe Toleranzen bis zu ± 3 mm erlaubt sind, sollte die Höhe der gelieferten Steine vorher durch Messen der Palettenhöhe überprüft und bei Abweichungen von mehr als ± 3 mm muss mit uns Kontakt aufgenommen werden.

Toleranzen bis ca. ± 3 mm werden beim Abrütteln der Steine im Splittbett ausgeglichen.

Da auch in der Länge und Breite Maßabweichungen bis zu ± 2 mm zulässig sind, ist so zu verfahren, dass unter Beachtung der erforderlichen Verlegebreite von Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Steinzeilen vorher zu ermitteln ist.

Wegen des „Verlegebildes“ sollte jeweils mit einer Richtschnur gearbeitet werden. Grundsätzlich ist eine Fugenbreite von ca. 3–5 mm einzuhalten (keine Knirschverlegung!) unabhängig ob die Pflastersteine mit Abstandhalter versehen sind oder nicht. Diese Abstandhalter (Noppen) dienen beim Transport um Abplatzungen der Pflastersteinkanten zu verhindern.

Eine Einhaltung der Fugenbreite ist die Voraussetzung für eine flexible Pflasterdecke. Dabei werden die Lasten die beim Befahren der Fläche entstehen an den Untergrund abgeleitet.

Nachdem bei Pflastersteinen Farbabweichungen möglich sind, wird empfohlen, die Steine wechselweise aus verschiedenen Paketen zu entnehmen. Somit entsteht eine „lebendige“ Pflasterfläche. Farbschwankungen vermindern weder die Güte, noch den Gebrauchswert der Fläche und können daher nicht als Mangel anerkannt werden. Des Weiteren kann es auch zu Unterschieden zwischen der gelieferten Ware und den Fotografien eines Prospektes oder in einer Musterausstellung verlegten Steinen kommen.

Pflastersteine in Musterflächen und Musterständern zeigen durch UV-Einstrahlung und Verschmutzung schon eine Veränderung zum Neuprodukt.

Ausblühungen liegen in der Natur der Sache des Werkstoffs und können im Laufe der Jahre wieder auftreten. Wegen der Thematik „Ausblühungen“ ist die Broschüre „Ausblühungen im Beton“ der Firma Bayer AG, Leverkusen – bei uns erhältlich – zu beachten.

Während dem Verlegen werden die Fugen kontinuierlich mit Brechsand oder Quarzsand – wobei bei farbigen Steinen grundsätzlich Quarzsand empfohlen wird – teilweise eingekehrt. Sodann wird die Fläche mittels Rüttler mit Gummiplatte oder Gummirollen abgerüttelt. Danach werden die Fugen wie vor beschrieben, evtl. in verschiedenen Arbeitsgängen vollends eingekehrt. Sollten während des Verlegens schadhafte Steine festgestellt werden, so sind diese auszuwechseln.

Beanstandungen an Pflastersteinen können, außer bei versteckten Mängeln, nach dem Verlegen nicht mehr anerkannt werden.

Pflastersteine aus frischer Produktion dürfen erst nach 4 Wochen abgerüttelt werden. Ein Vermerk erfolgt auf dem Lieferschein.

Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.

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